Mandat zuerst abgrenzen
DSTA übernimmt Buchhaltung ausschliesslich für Einzelfirmen im vereinbarten Umfang. Über CHF 500’000 Jahresumsatz werden keine Buchhaltungsmandate angenommen; bei genau CHF 500’000 ist eine individuelle Fachprüfung erforderlich. Diese Annahmepolitik ersetzt keine Prüfung der gesetzlichen Buchführungspflichten. GmbH- und AG-Buchhaltung werden nicht angeboten.
Drei Unterlagengruppen bilden
Ordnen Sie ausgestellte Rechnungen und Gutschriften, erhaltene Rechnungen und Quittungen sowie Bank- und Zahlungsunterlagen getrennt. Eine Rechnung belegt nicht automatisch ihren Zahlungseingang. Weisen Sie deshalb eine zugehörige Zahlung nach und markieren Sie offene Beträge. Gemischte private und geschäftliche Ausgaben kennzeichnen Sie für eine Rückfrage.
Pro Zeitraum vollständig übergeben
Vereinbaren Sie einen Abgabetermin für die betreute Periode. Prüfen Sie, ob alle betroffenen Konten und vorhandenen Kassenunterlagen enthalten sind. Notieren Sie fehlende Belege und unklare Buchungen. Eine externe Zahlungsliste wird nicht allein durch Hochladen zu einer automatisch geprüften Bankabstimmung.
Korrekturen nachvollziehbar machen
Übergeben Sie eine korrigierte Rechnung zusammen mit dem Bezug zur früheren Fassung oder Gutschrift. Löschen oder überschreiben Sie ausgestellte Originale nicht als Ersatz für eine nachvollziehbare Korrektur. Informieren Sie DSTA über Rückzahlungen, Stornierungen und nachträglich eingetroffene Belege.
Paket und Zusatzarbeiten abstimmen
Die aktuellen Pakete nennen Standardbelege, Konten und enthaltene Arbeiten. MWST, Löhne und zusätzlicher Aufwand gehören nur bei entsprechender Vereinbarung zum Mandat. Nutzen Sie die Paketübersicht, um Ihren tatsächlichen monatlichen Umfang einzuordnen.
