1. Den richtigen Fall eröffnen
Legen Sie das amtliche Anschreiben und das betroffene Steuerjahr bereit. Notieren Sie einen Umzug, einen Zivilstandswechsel oder Änderungen bei der Erwerbstätigkeit. Ein Kalenderjahr, in dem Sie einreichen, ist nicht automatisch das Steuerjahr. Eine bereits zugesagte Fristverlängerung gehört zu den Unterlagen.
2. Unterlagen nach Themen ordnen
Halten Sie vorhandene Lohn- und Rentenausweise, Jahresunterlagen zu Bank- und Wertschriftendepots sowie Bescheinigungen zu Vorsorge, Schulden und weiteren für Ihren Fall relevanten Positionen bereit. Bei selbständigem Erwerb oder Immobilien kommen gesonderte Unterlagen hinzu. Eine vorhandene Bescheinigung ist noch keine Zusage, dass eine Position steuerlich abzugsfähig ist.
3. Lesbare Belege bereitstellen
Scannen oder fotografieren Sie vollständige Seiten. Kontrollieren Sie Ränder, Rückseiten, lesbare Beträge und das Jahr auf dem Dokument. Ordnen Sie zusammengehörige Seiten gemeinsam. Reichen Sie dieselbe Datei nicht mehrfach ein; teilen Sie nachträgliche Korrekturen eindeutig als Ergänzung mit.
4. Geschützt an DSTA übergeben
Wählen Sie das passende Steuerpaket und melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an. Nach Mandatsklärung werden Unterlagen dem richtigen Dossier zugeordnet. Rückfragen und Ergebnisse bleiben diesem Vorgang zugeordnet. Senden Sie Passwörter oder persönliche Zugangscodes nicht in öffentliche Anfragefelder.
5. Einreichung und Ergebnis unterscheiden
Die Übergabe an DSTA, die Bearbeitung und die Einreichung beim Steueramt sind unterschiedliche Schritte. Stimmen Sie vorab ab, wer welche Handlung übernimmt und welche Vollmacht oder Delegation benötigt wird. Eine Onlinebuchung ist keine behördliche Fristverlängerung; eine fertige Erklärung ist noch keine Veranlagung.
