Digitale Schweizerische Treuhand076 275 86 11
DSTA/Wissen & Leistungen/Steuererklärung ausfüllen lassen
PRIVATE STEUERN · PERSÖNLICH BEGLEITET

Steuererklärung ausfüllen lassen: gut vorbereitet zur persönlichen Bearbeitung

Sie möchten Ihre Steuererklärung abgeben, ohne sämtliche Fragen allein bearbeiten zu müssen. Dafür braucht die beauftragte Betreuung eine vollständige und verständliche Grundlage. DSTA unterstützt Sie im vereinbarten Steuerpaket und klärt offene Angaben mit Ihnen. Hier erfahren Sie, wie Sie den Auftrag vorbereiten und welche Entscheidungen weiterhin Ihre Mitwirkung benötigen.

7 Minuten LesezeitStand: 2026-09-25
01

Zuerst den Steuerfall beschreiben, dann das Paket auswählen

Eine passende Bearbeitung beginnt mit Ihrer tatsächlichen Lebenssituation. Leben Sie allein oder als Ehepaar? Gibt es Kinder, Renteneinkommen, eine selbständige Tätigkeit oder Wohneigentum? Haben sich Wohnort, Erwerbssituation oder Vermögensverhältnisse im betreffenden Jahr verändert? Solche Angaben helfen, den Umfang Ihrer Steuererklärung einzuordnen. Sie müssen vorab nicht selbst sämtliche Folgen berechnen, sollten Veränderungen aber ausdrücklich benennen.

Wählen Sie das Paket anhand dieser Ausgangslage. Die DSTA-Angebote beschreiben, für welchen Standardfall sie vorgesehen sind und welche Arbeiten zusätzlich vereinbart werden. Eine ungewöhnliche Konstellation sollte nicht deshalb unerwähnt bleiben, weil ein günstigerer Einstieg sichtbar ist. Die fachliche Bearbeitung braucht den tatsächlichen Sachverhalt. Eine frühzeitige Umfangsklärung ist daher sowohl für die Unterlagenliste als auch für eine verständliche Kostenbesprechung wichtig.

Notieren Sie ausserdem das Steuerjahr und eine bekannte Abgabefrist. Wenn Sie bereits eine Aufforderung oder Rückfrage der Behörde erhalten haben, stellen Sie diese vollständig bereit. Sprechen Sie knappe Termine sofort an. Die Buchung eines Pakets bedeutet nicht automatisch, dass eine bestimmte amtliche Frist übernommen wurde. Dafür benötigen Sie eine ausdrückliche Abstimmung und die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen Informationen.

02

Einkommensunterlagen vollständig zusammenstellen

Beginnen Sie Ihre Vorbereitung mit den Nachweisen zu den im Steuerjahr relevanten Einkünften. Welche Bescheinigungen benötigt werden, hängt von Ihrer Situation ab. Lohn, Rente und weitere Einnahmen entstehen in unterschiedlichen Zusammenhängen und sollten nicht unkommentiert zusammengelegt werden. Verwenden Sie eine nachvollziehbare Reihenfolge und achten Sie darauf, dass die Dokumente zum vereinbarten Jahr gehören.

Wenn Sie während des Jahres mehrere Arbeitgeber hatten, weisen Sie darauf hin. Dasselbe gilt für einen Wechsel in den Ruhestand oder eine neu begonnene selbständige Tätigkeit. Manchmal liegt die Besonderheit nicht im Betrag, sondern im zeitlichen Verlauf. Eine kurze Übersicht darüber, was sich wann geändert hat, kann die Unterlagen verständlicher machen. Ergänzen Sie die tatsächlichen Nachweise; eine eigene Schätzung ersetzt sie nicht.

Prüfen Sie bei jedem Dokument die Vollständigkeit. Fehlende Rückseiten und abgeschnittene Angaben führen leicht zu Nachforderungen. Wenn eine Bescheinigung noch aussteht, kennzeichnen Sie diese Lücke. Dann lässt sich festhalten, was Sie noch beschaffen müssen, statt dass eine fehlende Position irrtümlich für nicht vorhanden gehalten wird. Die Vorbereitung wird dadurch übersichtlicher, auch wenn noch nicht sämtliche Dokumente am selben Tag eintreffen.

03

Vermögen, Verpflichtungen und Veränderungen erklären

Unterlagen zu Konten, Depots, Vermögenswerten und Verpflichtungen gehören ebenfalls zur individuellen Vorbereitung. Orientieren Sie sich an der vereinbarten Unterlagenliste und den für Ihren Fall benötigten Nachweisen. Eine bestehende Beziehung zu einer Bank ist beispielsweise etwas anderes als ein neu eröffnetes oder geschlossenes Konto. Wenn sich im Jahr etwas verändert hat, sollten die entsprechenden Informationen zusammenhängend vorliegen.

Besondere Vorgänge wie ein Immobilienerwerb oder andere wesentliche Veränderungen benötigen eine eigene Erläuterung. Stellen Sie die dazugehörigen Dokumente geordnet bereit und nennen Sie die beteiligten Zeitpunkte. Entscheidend ist, den Sachverhalt nachvollziehbar zu beschreiben. Ob und wie eine Angabe steuerlich berücksichtigt wird, muss anhand des konkreten Falls und der geltenden Grundlagen geprüft werden.

Vermeiden Sie es, einzelne Positionen wegzulassen, weil Sie selbst deren Bedeutung als gering einschätzen. Die Vollständigkeit der Informationen ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung. Wenn Sie unsicher sind, führen Sie die Frage als offenen Punkt auf. Sie können dann gezielt klären, welcher Nachweis benötigt wird. Ein solcher transparenter Umgang ist hilfreicher als eine bereits vorsortierte Auswahl, deren Ausschlussgründe nicht mehr erkennbar sind.

04

Mögliche Abzüge mit Nachweisen statt Vermutungen vorbereiten

Bei der Vorbereitung interessiert viele Menschen besonders, welche Kosten berücksichtigt werden können. Stellen Sie relevante Belege und die dazugehörigen tatsächlichen Umstände bereit. Ob eine bestimmte Ausgabe abzugsfähig ist und in welchem Umfang, lässt sich nicht allein aus ihrer Bezeichnung ableiten. Die persönliche Situation, der betreffende Zeitraum und die kantonalen Vorgaben können eine Rolle spielen.

Ordnen Sie deshalb ähnliche Belege zu einem nachvollziehbaren Themenbereich, ohne das Ergebnis vorwegzunehmen. Wenn eine Ausgabe nur teilweise mit einem geltend gemachten Sachverhalt zusammenhängt, erläutern Sie die Aufteilung. Wenn es mehrere zusammengehörende Dokumente gibt, halten Sie diese beieinander. Eine Rechnung, eine allfällige Erstattung und eine Zahlungsbestätigung können unterschiedliche Teile desselben Vorgangs erklären.

DSTA kann offene Angaben im Rahmen des vereinbarten Auftrags mit Ihnen klären. Eine garantierte Steuerersparnis lässt sich daraus nicht ableiten. Der Nutzen einer sorgfältigen Vorbereitung besteht darin, dass mögliche Positionen anhand vorhandener Tatsachen geprüft werden können. Sie tragen dazu bei, indem Sie vollständige Informationen liefern und Rückfragen beantworten, statt sich auf pauschale Versprechen oder ungeprüfte Empfehlungen aus anderen Fällen zu verlassen.

05

Die Unterlagen über den richtigen Privatbereich bereitstellen

Für die beauftragte Steuerbearbeitung nutzen Sie den dafür vorgesehenen privaten DSTA-Zugang. Registrieren Sie sich im passenden Bereich und folgen Sie dem Bestätigungsablauf. Nach der Anmeldung sollen Ihre Aufgaben und Dokumente dem zugehörigen Auftrag zugeordnet sein. Wenn Sie zusätzlich eine Einzelfirma führen oder eine Immobilie betreuen lassen, verwenden Sie für diese Leistungen die jeweils vorgesehenen getrennten Bereiche.

Dokumente & Belege ist als eigenständige Ablage davon zu unterscheiden. Sie können dort Steuerunterlagen sammeln, bevor Sie eine Bearbeitung durch DSTA beauftragen. Die Entscheidung für eine konkrete Betreuung bleibt ein eigener Schritt. Wer bereits in dieser Ablage gearbeitet hat, sollte beim späteren Auftrag klären, welche Unterlagen übergeben werden und ob weitere Angaben erforderlich sind.

Benennen Sie digitale Ergänzungen eindeutig. Wenn Sie eine neue Fassung hochladen, erklären Sie, was ersetzt oder hinzugefügt wurde. Prüfen Sie Fotos und PDFs vor der Bereitstellung auf Lesbarkeit. Eine kurze Nachricht zur Änderung verhindert, dass mehrere ähnliche Dateien ohne erkennbaren Stand im Dossier liegen. Je besser sich neue Informationen zuordnen lassen, desto gezielter können Rückfragen bearbeitet werden.

06

Rückfragen, Prüfung und Abgabe bewusst begleiten

Auch wenn Sie die Steuererklärung ausfüllen lassen, bleibt Ihre Mitwirkung wichtig. Die beauftragte Betreuung kann nur mit den Tatsachen arbeiten, die bekannt und ausreichend belegt sind. Beantworten Sie Rückfragen deshalb möglichst vollständig und sagen Sie ausdrücklich, wenn eine Information noch beschafft werden muss. Ein knappes «stimmt» hilft wenig, wenn mehrere unterschiedliche Punkte zur Klärung stehen.

Vor dem weiteren Abgabeschritt prüfen Sie insbesondere persönliche Angaben, Lebenssituation und die von Ihnen bereitgestellten Grundlagen. Weisen Sie auf erkennbare Fehler oder Veränderungen hin. Die Zuständigkeit für Kontrolle, Freigabe und amtliche Einreichung wird ausdrücklich abgestimmt. Eine Datei im Kundenbereich oder eine abgeschlossene Rückfrage ist für sich allein noch keine Bestätigung, dass die Erklärung beim zuständigen Steueramt eingereicht wurde.

Bewahren Sie die definitive Fassung und erhaltene Bestätigungen geordnet auf. Wenn später eine behördliche Rückfrage eintrifft, stellen Sie diese mit sämtlichen Beilagen bereit und nennen Sie vorhandene Fristen. Klären Sie, ob die weitere Bearbeitung im ursprünglichen Umfang enthalten ist oder gesondert beauftragt wird. So bleibt der Verlauf auch nach der ersten Abgabe verständlich.

07

Kosten und nächsten Schritt auf eine klare Grundlage stellen

Auf der DSTA-Preisseite finden Sie die aktuell freigegebenen Steuerleistungen. Der Preis bezieht sich auf den jeweils beschriebenen Standardumfang. Zusätzliche Jahre, besondere Sachverhalte und ergänzende Arbeiten werden konkret eingeordnet. Lesen Sie daher nicht nur den Betrag, sondern auch die Voraussetzungen und den enthaltenen Leistungsumfang. Bewahren Sie die Bestellbestätigung als Grundlage Ihrer späteren Rückfragen auf.

Für eine erste Anfrage reichen Steuerjahr, Wohnkanton, Lebenssituation und ein Hinweis auf Besonderheiten. Ergänzen Sie den gewünschten Start sowie bekannte Termine. Damit lässt sich bestimmen, ob ein veröffentlichtes Paket passt oder zuerst eine individuelle Klärung sinnvoll ist. Wenn noch Unterlagen fehlen, benennen Sie diese offen; die Bearbeitung lässt sich dann anhand der tatsächlich verfügbaren Grundlage abstimmen.

Die Steuererklärung ausfüllen zu lassen bedeutet, fachliche Bearbeitung gezielt zu beauftragen und die eigene Vorbereitung strukturiert zu leisten. DSTA begleitet Sie mit dem vereinbarten Angebot aus Uznach. Sie behalten den Überblick über Unterlagen, offene Angaben und erforderliche Entscheidungen. Ein guter Abschluss ist erreicht, wenn der Bearbeitungs- und Abgabestand nachvollziehbar feststeht und Sie wissen, welche Dokumente Sie für spätere Fragen aufbewahren müssen.

PASSEND ZUM ANLIEGEN

Leistungen & aktuelle Pakete

Vergleichen Sie den Leistungsumfang und wählen Sie das Paket, das zu Ihrer Situation passt.

ST01Einzelleistung

Lehrlinge / Studierende

CHF 60.00

einmalig

Eine einfache private Erklärung ohne Einzelfirma oder Immobilie.

Auf Rechnung · zahlbar innert 3 Tagen
Paket auswählen
ST02Einzelleistung

Einzelperson

CHF 80.00

einmalig

Eine einfache private Erklärung.

Auf Rechnung · zahlbar innert 3 Tagen
Paket auswählen
ST03Einzelleistung

Ehepaar / Familie

CHF 100.00

einmalig

Eine gemeinsame Erklärung im Standardfall.

Auf Rechnung · zahlbar innert 3 Tagen
Paket auswählen
ST04Einzelleistung

Rentner Einzelperson

CHF 80.00

einmalig

Übliche Renten- und Vermögensangaben.

Auf Rechnung · zahlbar innert 3 Tagen
Paket auswählen
ST05Einzelleistung

Rentnerehepaar

CHF 100.00

einmalig

Gemeinsame Erklärung im Standardfall.

Auf Rechnung · zahlbar innert 3 Tagen
Paket auswählen
ST06Einzelleistung

Privateigentümer

CHF 249.00

einmalig

Eine Erklärung mit einer Schweizer Immobilie.

Auf Rechnung · zahlbar innert 3 Tagen
Paket auswählen
ST07Einzelleistung

Selbständigerwerbende

CHF 349.00

einmalig

Eine private Erklärung mit einer Einzelfirma; fertiger abgestimmter Geschäftsabschluss wird vorausgesetzt.

Auf Rechnung · zahlbar innert 3 Tagen
Paket auswählen
IHR NÄCHSTER SCHRITT

Gut vorbereitet zur Steuerbearbeitung.

Wählen Sie das Paket nach Ihrer Lebenssituation und klären Sie Unterlagen, Rückfragen und Abgabe.

Steuerpaket finden

Quellen und Angebotsgrundlage

Verantwortlich für das DSTA-Angebot: Amir Amidi. Eine konkrete Beauftragung richtet sich nach dem gewählten Leistungsumfang.