Ihr kantonaler Einstieg
Die Luzerner Übersicht trennt eSteuern.LU, Unterstützung, Unterlagen und den Antrag auf Fristerstreckung. Für eine laufende Frist verwenden Sie den ausdrücklich verlinkten Fristerstreckungsdienst; eine DSTA-Buchung verlängert keine behördliche Frist.
Unterlagen gemeinsam vorbereiten
Geben Sie bei der Anfrage Ihr Anliegen, die Wohngemeinde und das betroffene Steuerjahr an. Halten Sie das amtliche Anschreiben, eine vorhandene Fristbestätigung und die Vorjahresunterlagen bereit. Persönliche Belege laden Sie nach Anmeldung im zugeordneten Dossier hoch. Ein Orts- oder Postleitzahleintrag allein entscheidet nicht über die steuerliche Zuständigkeit, etwa bei einem Umzug oder einer Liegenschaft in einem anderen Kanton.
Für Ihre Einzelfirma
Buchhaltung, Belegorganisation und Büroservice lassen sich digital abstimmen. Vor der Übernahme prüfen wir Rechtsform, Jahresumsatz, Belegumfang und allfällige MWST-Aufgaben. DSTA nimmt keine GmbH- oder AG-Buchhaltung an. Über CHF 500’000 Jahresumsatz sind Buchhaltungsmandate ausgeschlossen; genau CHF 500’000 benötigt eine individuelle Fachprüfung. Diese Grenze beschreibt die DSTA-Annahmepolitik.
Immobilien und Besprechungen
Unser Sitz ist Uznach. Ein Eintrag in diesem Verzeichnis ist keine Zusage für eine Besichtigung oder Verwaltung vor Ort. Für eine Mietliegenschaft, Vermietung, einen Kauf oder Verkauf klären wir zuerst die genaue Objektlage, die gewünschten Aufgaben und den Vor-Ort-Aufwand. Stockwerkeigentumsverwaltung wird nicht angeboten.
